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HEIMKOSTEN

Die Kosten für die Unterbringung im PFLEGEHEIM ROSENHOF staffeln sich nach den verschiedenen Pflegegraden. Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade. Bei der Entscheidung über den Pflegegrad wird darauf geachtet, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfen in Anspruch genommen werden müssen. Das Gutachten über die Einstufung übernimmt der MDK.

Bei uns erhalten Sie alle Kosten klar detailliert aufgelistet; dies sorgt für eine gute und übersichtliche Kalkulation, ohne unerfreuliche Überraschungen, die Sie schnell in finanzielle Engpässe bringen könnte.

HEIMKOSTENSÄTZE ab 01.09.2022

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Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger

Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger

Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, die Pflegekosten aus Ihrem eigenen Einkommen aufzubringen, besteht dem Grunde nach Anspruch auf eine (anteilige) Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nach dem Bundessozialhilfegesetz. Unser Büro steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite.

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